Kaiser - Energieberatung in Stegaurach bei Bamberg

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Energieberatung Kaiser • Wildensorger Str. 30 • 96135 Stegaurach

Energie

Beratung

Bamberg

Vor-Ort-Energieberatung

Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Als Energieberater der Klimaallianz in Stadt und Landkreis Bamberg berate ich Sie jedenfalls sehr gerne!

 

An den Kosten für eine Vor-Ort-Energieberatung beteiligt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen, kurz BAFA, mit einem Zuschuss in Höhe von 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300,- € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700,- € Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500,- €, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Energieausweis Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG)

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt.

KFW-Antragsberatung

Ich stelle die Förderanträge für Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) für ihr Bauvorhaben.

 

Wohngebäude › Kredit 261 und 262

  • Haus und Wohnung effizient bauen uns sanieren
  • bis zu 150.000,- € Kredit pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • bis zu 60.000,- € Kredit j e Wohneinheit und Einzelmaßnahmen
  • weniger zurückzahlen zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss

 

Wohngebäude › Zuschuss 461

  • Für Komplettsanierung, Bau und Kauf eines Effizienzhauses
  • Sanierungszuschuss bis zu 75.000,- € je Wohneinheit
  • Bauzuschuss bis zu 37.500,- € je Wohneinheit
  • Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

 

Nichtwohngebäude › Kredit 263

  • Förderkredit ab 0,65 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Neubau
  • bis zu 15 Mio. € Kredit für Einzelmaßnahmen
  • weniger zurückzahlen: zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

KFW-Förderung Neubau und Einzelmaßnahmen

Seit Anfang des Jahres im Januar 2021 wurde das Programm für die „ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf den Weg gebracht.

 

Mit der neuen BEG Effizienzhausförderung werden die KFW – Effizienzhäuser sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Einzelmaßnahmen wesentlich höher bezuschusst.  Die neuen Förderrichtlinien sehen grundsätzlich weiterhin die klassischen Effizienzhausstufen vor. Im Neubau EFH 55, EFH 40 und EFH 40 plus.

 

Außerdem wurden zwei weitere Klassifizierungen eingeführt, die mit den Effizienzhäusern kombiniert werden können. Eine neue EE – Klasse gilt, wenn der Wärme – und Kältebedarf mindestens 55 % auserneuerbaren Energien gedeckt wird. Die NH – Klassifizierung gibt es für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat. Wird eine der beiden Forderungen erfüllt, fällt die Förderung hinsichtlich der förderfähigen Kosten lukrativer aus.

 

Die KfW-Bank fördert den Bau eines Effizienzhauses mit max. 120.000,- € Investitionssumme je abgeschlossene Wohneinheit. Es kann wahlweise ein Kredit-  oder Zuschuss – Variante  beantragt werden. Die neuen Förderrichtlinien sehen auch in der Sanierung grundsätzlich weiterhin die klassischen Effizienzhausstufen vor. In der Sanierung EFH 100, EFH 85, EFH 70 und EFH 55. Die Klassifizierung EE und NH gibt es zusätzliche Prozentpunkte.

 

Einzelmaßnahmen werden mit 20 % Zuschuss gefördert. Pro abgeschlossene Wohneinheit 60.000,- € Investitionssumme.

 

Die Förderanträge sind vor dem Baubeginn der Baufirma zu stellen!

Wärmebrücken-Berechnung

Grundprinzip der Wärmebrückenberechnung

Für die Berechnung der Wärmebrücken gilt es zunächst die entsprechenden Bauteilanschlüsse für eine Wärmestrom-Software zu modellieren. Neben der Geometrie müssen die einzelnen Wärmeleitfähigkeiten der Materialen angegeben werden. Des weiteren sind Randbedingungen für Temperaturen und Wärmeübergangswiderstände zu wählen. Die maßgebende Norm für Berechnung von Wärmebrücken im Bauwesen ist die DIN EN ISO 10211. Die Berechnungen des -Wertes und die Ermittlung der minimalen raumseitigen Oberflächentemperatur können am selben Modell vorgenommen werden, allerdings sind jeweils andere Randbedingungen zu wählen, wie nachfolgend gezeigt wird.

 

Notwendigkeit der Wärmebrückenberechnung

Der Wärmebrückennachweis nach DIN EN ISO 10211 und DIN 4108-2 ist für den Nachweis eines Energie-Effizienzhauses 55 und besser unerlässlich. Der Nachweis muß von einem zertifizierten Wärmebrückennachweisexperten nach DIN 10211 erstellt werden.

 

Musterbeispiel

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin:

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Alexander Kaiser

Stegaurach / Bamberg

› Dipl. Bauing. (FH)

› Energieberater (HWK)

› Energiemanager (IHK)

 

 

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info@ing-buero-kaiser.de

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